Verfasst von: mekin | 04/21/2009

[review]>>G. Günther Voß / Hans J. Pongartz: Der Arbeitskraftunternehmer. Eine neue Grundform der Ware Arbeitkraft?

Kölner Zeitschrift für soziologie und SozialpsychologieVoß, G. Günther/Pongratz, Hans J. (1998): Der Arbeitskraftunternehmer. Eine neue Grundform der „Ware Arbeitskraft“? In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 50, 1/1998, S. 131-158.

Pongartz und Voß entwickeln in ihrem Aritkel für die KZfSS die Figur des ‘Arbeitkraftunternehmers’, einem neuen Grundtypus der Ware Arbeitkraft. Die Debatte um die Arbeitskraftunternehmer durchzieht seit nunmehr 10 Jahren die Diskussion um die Zukunft der Arbeitsgesellschaft. Grund genug sich der sich der analytischen Kategorie, nicht aber dem gesellschaftlichen Leitbild Arbeitskraftunternehmer zuzuwenden. Denn eine Problematisierung des mit der „neuen Grundform der Ware Arbeitskraft“ einhergehenden Wandel der Arbeitbeziehungen fällt eher schmal aus. Nichts destotrotz lassen sich mit Pongartz und Voß Konsequenzen einer fortschreitenden neoliberalen Umstrukturierung sowohl für die Ökonomie, für die Gesellschaft und für die Subjekte ausmachen und im Hinblick auf eine Problematisierung gesellschaftlicher Verhältnisse reinterpretieren.

Pongartz und Voß vermuten in Folge der von ihnen beschriebenen neuen Strategien der betrieblichen Nutzung von Arbeitsfähigkeiten die Grundform der Arbeitkraft im Wandel. Eine „systematische erweiterte Selbst-Kontrolle der Arbeitenden“, der „Zwang zur forcierten Ökonomisierung ihrer Arbeitfähigkeiten“ und die „Verbetrieblichung der alltäglichen Lebensführung“ bringen sie mit ihrer idealtypischen Figur des „Arbeitskraftunternehmers“ auf den Begriff (S.130). Die bis in die 1970er und 80er Jahren dominante tayloristisches Form der Nutzung von Arbeitskraft wird zum Hindernis weiterer Produkivitätssteigerungen. In der Folge machen Unternehmen neue Ansprüche an Arbeitsnehmer_innen geltend: „So werden Freiräume in der Arbeitseinführung eingeräumt, die für die Arbeitenden durchaus einen Autonomiegewinn bedeuten können, anderseits wird aber zugleich massiv der Leistungsdruck erhöht“ (S.134). Diese „fremdorganisierte Selbstorganisation“ zielt darauf, „durch den Übergang zu flexibilisierten, ergenisorientierten Auftragsbeziehungen das für die betriebliche Nutzung von Arbeitskraft fundementale Problem der organisatorischen Sicherstellung der erfordlichen Arbeitsleistung mit einer neuer Logik anzugehen“ (S.137, H.i.O.). Pongartz und Voß rekurrieren hier auf das „Transformationstheorem“ nach Marx. Jedes Unternehmen muss nach dem Kauf der Ware Arbeitskraft Bedingungen schaffen, etwa in Form von Steuerung und Überwachung, um die allgemeine Arbeitskraft in die benötigte Arbeitsleistung zu überführen.

Die Transformation von Arbeitskraft in Arbeit wird im Fordismus vorallem über die von Taylor inspirierte Arbeitsphilosophie der vollständigen Kontrolle und Arbeitsteilung des Produktionsprozesses sichergestellt. Im wachsenden Maße wird in der Folge gerade das Gegenteil propagiert, „was bisher eher vermeiden werden sollte: Freiräume schaffen, betriebliche Steuerung reduzieren und Selbstorganisation der Betroffenen fördern“ (S.138). Dies heißt selbstveständlich nicht, dass auf Kontrolle verzichtet wird, vielmehr werden indirekte Steuerungen effektiviert, strategische Parameter, wie Kosten und Produkivität gezielter kontrolliert, quantitative und qualitative Leistungsanforderungen erhöhrt, sowie Arbeitbedingungen wie z.B. die Ausdünnung der Personaldecke, Reduzierung von Einkommen und Sozialleistungen u.a. verschärft. „Arbeitskraftverausgabung heißt im Zuge dieser Entwicklung immer weniger passive Erfüllung fremdgesetzter Anforderungen bei mehr oder minder geringen Gestaltungsspielräumen der Arbeitsausführung, sondern zunehmend das genaue Gegenteil: eine explizite und verstärkte aktive Selbssteuerung und Selbstüberwachung der eigenen Arbeit im Sinne allgemeiner Unternehmensanforderungen (…) bei nur noch rudimentären bzw. indirekten und auf öhere Systemebenen verlagerten Steuerungsvorgaben durch die Betriebe“ (S.139).

Die Arbeitnehmer_innen oder auch „Auftragnehmer“ sehen sich zusätzlichen Anforderungen gegeübergestellt, z.B. erfordert die Flexibiliserung von Arbeitszeiten auch die eigen gestaltete zeitliche Strukturierung der Arbeit; den Arbeitenden selbst fällt die Herstellung und Regulierung interpersonaler Beziehungen zu, bspw. in Projektarbeiten; der Erwerb von beruflichen Qualifikationen wird in eigener auch finanzieller Verantwortung erwartet; die Fähigkeit zur Eigenmotivation wird vorausgesetzt; etc. (Vgl. S.141). Weiterhin wird die Ökonomisierung der Arbeitskraft erweitert: Der Arbeitkraftunternehmer muss in zunehmenden Maße sein einzig nutzbares Vermögen (die Arbeitskraft) dauerhaft auf eine witschaftliche Nutzung hin entwickeln und verwerten. Zwar musste Arbeitkraft schon immer verkauft werden, jetzt jedoch „springt diese Anforderung auf eine neue Stufe, indem sowohl innerbetriebliche Märke für Arbeitskraft und Arbeit entstehen, auf denen sich die Träger des Arbeitsvermögens als Anbieter bewähren müssen, als auch immer mehr Arbeitskräfte auf wirklich offene, betriebsexterne Märkte gedrängt werden“ (S.142). Die Subsumtion von Arbeitskraft und Arbeit unter die Logik abstrakter ökonomischer Verwertung wird so durch die Betroffenen selbst organisiert, sie werden zu Unternehmer_innen ihrer Arbeitskraft.

Die Folge der erweiterten Ökonomisierung ist die umfassende, auf alle Ressourcen zielende, systematische Organisation des gesamten Lebenszusammenhangs. Diese Ressorucen schließen alle verwertbaren Potentiale von Geldvermögen über soziale Netzwerke bis hin zu Arbeitsleistungen weiterer Personen ein. Auf dieser Ebene deutet sich nach Pongartz und Voß an, dass es darum gehen muss, „die Analyse des historischen Wandels der Verfassung von Arbeitskraft in ein umfassendes Modell zum Wandel des gesellschaflichen Verhältnisses von „Arbeit und Leben“ zu integrieren“ (S.145). Die Dynamik geht nicht nur von Unternehmern aus, auch ein Wertewandel bezüglich der Arbeitsansprüche in Richtung Selbstbestimmung und Sinnbezug, der mit Betriebskonzepten konvergiert, muss in Rechnung gestellt werden; ferner die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen durch die neoliberale Arbeits- und Wirtschaftspolitik, sowie die Zunahme von Dienstleistungstätigkeiten, die andere Arbeitsformen notwendig machen. In Bezug auf den Wandel der Arbeitsverhältnisse und der Subjektanforderungen sehen Pongartz und Voß eine Veränderung der Verfassung von Gesellschaftlichkeit überhaupt: „Im Arbeitskraftunternehmer zeigt sich in fast idealtypischer Weise der Übergang von einer primär normativen oder direkten Form der Vergesellschaftung zu einem Modus der Sozialregulierung und -integration, die auf eine zunehmende Selbstvergesellschaftung von Individuen beruht“ (S.153): Diese „subjektivierte Form der Regulierung und Stabilisierung“ komme jedoch keineswegs einer bloßen Freisetzung aus Herrschaftszusammenhängen gleich (diese haben die Autoren durchaus im Blick), sondern auch erhöhten Anforderungen an eine Gestaltung der eigenen Lebenspraxis.

Problematisch ist die Entwicklungslogik aus der Pongartz und Voß den Arbeitskraftunternehmer betrachten. Diese erscheint als unumkehrbar und alternativlos, tatsächlich ist sie umstritten und bleibt letztendlich ein empirisch zu klärende Frage. Weiterhin lässt sich die Perspektive der Analyse kritisieren: Hier werden die beschriebenen Entwicklungen vorallem aus veränderten betrieblichen Anforderungen heraus erklärt, sie kommen so ökonomischen Zwängen gleich, zu denen sich die Individuen nur eingeschränkt verhalten können. Die Verbreitung des Arbeitskraftunternehmers wird zwar als ambivalent betrachtet, problematisch sehen die Autoren vorallem den unvollständigen Arbeitskraftunternehmer, deren Unterstützung eine gesellschaftliche Aufgabe sei. Gewerkschaftliche Interessevertretung wird hierbei kurzerhand auf individuelle Beratung reduziert. In dieser Argumenation geraten kollektive Handlungsspielräume, die im Interesse der Absicherung von Beschäftigungs- und Lebensverhältnissen gegen eine Zurichtung nach betrieblichen Anforderungen, wie Selbst-Aktivierung, Selbst-Ökonomisierung und Selbst-Rationalisierung richten, aus dem Blick.

Mit der Figur des Arbeitskraftunternehmers lässt sich aber – anders als bei Pongartz und Voß – durchaus eine Kritik der neoliberalen Umstrukturierung formulieren. Zentrale Bezugspunkte lassen sich für die Analyse neuer gesellschaftlicher Leitbilder und Anforderungen in Folge der neoliberalen Umstrukturierung von Ökonomie und Gesellschaft und ihrer Bedeutung für die Subjekte heranführen. Hier liegt der Gewinn einer Auseinandersetzung mit Pongartz’ und Voß’ Arbeitskraftunternehmer. Die Frage stellt sich jedoch nicht, wie sich die Subjekte den Anforderungen bestmöglich anpassen, sondern wie mit oder auch gegen diese Entwicklungen subjektiven Bedürfnissen und Interessen Geltung verschafft werden kann.


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